Grundschule Lugau
ElterninfosWelche Schule im Anschluss?
Bildungsberatung und Schulwechsel
Am Ende des 1. Halbjahres der Klasse 3 beginnt die Bildungsberatung mit dem Informationselternabend zu den weiterführenden Schulen Mittelschule/Oberschule und Gymnasium bzw. Berufliches Schulzentrum.
Im 2. Halbjahr der Klasse 3 findet mit jedem Elternhaus das 1. Bildungsgespräch über die mögliche Schullaufbahn des Kindes statt.
Gegen Ende des 1. Halbjahres der Klasse 4 wird mit den Eltern das 2. Bildungsgespräch geführt. Entsprechend des Leistungsstandes des Kindes wird empfohlen, welche weiterführende Schule besucht wird.
Die Bildungsempfehlungen werden bereits mit den Halbjahresinformationen ausgegeben. (Neuregelung)
Elternrat 2024/2025
Die Klassenelternsprecher bilden den Elternrat unserer Schule. Folgende Eltern wurden in den Elternabenden gewählt:
Klasse | Elternsprecher | |
Klasse 1a | Frau Tippmar | |
Klasse 1b | Frau Giller | |
Klasse 2a | Frau Herold | |
Klasse 2b | Herr Wilde | |
Klasse 3a | Frau Ulbrich | |
Klasse 3b | Frau Zeidler | |
Klasse 4a | Frau Lindenau | |
Klasse 4b | Frau Müller | |
Klasse 4c | Frau Mühlbauer | |
Elternratsvorsitzende: Frau Tippmar
Stellvertretender Elternratsvorsitzende: Frau Zeidler
Weitere Informationen
Schulkonferenz 2024/2025
Elternvertreter | Lehrervertreter |
Frau Tippmar | Frau Vogel |
Frau Zeidler | Frau Ulrich |
Herr Wilde | Frau Glöckner |
Frau Müller | Frau Zimmermann |
Frau Ulbrich | Frau Spießbach |
Frau Lindenau | Frau Vorwerk |
Die Stadt Lugau als Schulträger erhält zur Schulkonferenz ein gleichberechtigtes Stimmrecht.
Elternsprechstunde und Elternabend
In jeder Klasse finden Elternsprechstunden statt, in denen Sie sich über den Leistungs- und Entwicklungsstand Ihres Kindes informieren können.
Der Klassenlehrer wird Ihnen die Termine bekanntgeben bzw. können auch Sie direkt um einen Gesprächstermin bitten.
In jedem Schuljahr finden außerdem zwei Elternabende statt, in denen Sie klassenrelevante Informationen erhalten und über Vorhaben und Unternehmungen sprechen können.
Krankheit und Beurlaubung
Sollte ein Schüler nicht am Unterricht teilnehmen können, ist dies der Schule bis 8.00 Uhr mitzuteilen. Diese Information kann telefonisch erfolgen.
Kann das Kind über einen längeren Zeitraum nicht am Unterricht teilnehmen, sollten Sie sich beim Klassenlehrer über den versäumten Unterrichtsstoff informieren.
Auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Schüler vom Klassenlehrer (maximal 2 Tage) bzw. vom Schulleiter beurlaubt werden.
Ausführlichere Informationen zu meldepflichtigen Krankheiten, zu Beurlaubungen bzw. Attesten finden Sie im Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz und im Auszug der Schulbesuchsordnung.
Milchversorgung
Kakao-, Frucht- und Vollmilch kosten jeweils 1,75 €.
Sicherheit im Schulsport
Da es immer wieder zu Anfragen bezüglich der Kleidung und des Schmucks im Sportunterricht gibt, kann hier noch einmal nachgelesen werden, was wichtig ist:
Auszug aus Ministerialblatt des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport Nr. 8/2010 Erlass zur Sicherheit im Schulsport Az.:24-6860.40/56/3 vom 28. Mai 2010
Beim Schulsport muss auf eine geeignete Sportbekleidung geachtet werden, die sowohl einungefährdetes Üben der Schülerinnen und Schüler als auch eine ungehinderte Hilfeleistung und Sicherheitsstellung ermöglicht. Für den Schulsport werden insbesondere benötigt:
- Sportschuhe mit Sohleneigenschaften, die den jeweiligen Nutzungsbedingungen der Sporthallen entsprechen
- Sporthose und Sporthemd
- bei Freiluftsportarten der Witterungssituation angepasste Sportbekleidung.
Vor Beginn der Unterrichtsstunde beziehungsweise des Übungsbetriebes haben die Schülerinnen und Schüler Gegenstände, die eine unfall- und/oder verletzungsfreie Durchführung des Unterrichts gefährdenkönnten, ausnahmslos abzulegen. Hierzu gehören:
- Uhren
- Schmuck (Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Ohrstecker, Piercings)
- Schlüssel
- Gürtel.
Brillenträger sollten eine sportgerechte Brille tragen. Haare, die durch ihre Länge eine Gefahr darstellen oder das Sichtfeld des Schülers beeinträchtigen undsomit zu einer Unfallursache werden könnten, müssen entsprechend fixiert werden.Sportartspezifische Festlegungen sind dem Ordner „Sicherer Schulsport“ zu entnehmen.
Dresden, den 28. Mai 2010 | Sächsisches Staatsministerium für Kultus und Sport | Rechentin | Abteilungsleiter
Adresse
Grundschule Lugau
Schulstraße 6
09385 Lugau